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November 2024

2024-11-25 15:11

Verfassungswidrigkeit einzelner Befugnisse des BKA zur Datenerhebung

Das BVerfG hat mit Urteil vom 01. Oktober 2024 entschieden, dass Teile des Bundeskriminalgesetzes verfassungswidrig sind.

Konkret ging es um die Befugnis des Bundeskriminalamtes zur Datenspeicherung von Beschuldigten im „polizeilichen Informationsverbund“ und zur Datenerhebung in Fällen von Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen. In beiden Fällen liegt ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG vor.

Die zugrunde liegende Verfassungsbeschwerde wurde 2019 von Rechtsanwältinnen, politischen Aktivisten und Mitgliedern der organisierten Fußball-Fanszene eingereicht.

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