In dem Verfahren (Az.: 3 O 17493/20), welches der Auslöser der Google-Fonts-Abmahnwelle war, hatte das LG München einen Websitebetreiber zu Unterlassung und Schadensersatz verurteilt, weil dieser auf seiner Website Google-Fonts so eingebunden hatte, dass eine Übertragung der IP-Adressen an Google stattfand.
Dies nahmen Anwälte wie
Kilian Lenard und
Nikolaos Kairis von der RAAG-Kanzlei zum Anlass, massenweise Abmahnschreiben zu versenden und Schadensersatz oder Vergleichszahlungen zu fordern.
Das AG Ludwigsburg hat bereits mit Urteil vom 28.02.2023 (Az.: 8 C 1361/22) entschieden, dass das Verschicken der Google-Fonts-Abmahnungen durch die Kanzlei Lenard rechtsmissbräuchlich gewesen ist, weil das Interesse an einer Einnahmeerzielung im Vordergrund gestanden habe. Unseren Artikel dazu findet ihr
hier.
Es kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das Versenden der zahlreichen Abmahnungen rechtsmissbräuchlich gewesen ist, weil als Motiv die Gewinnerzielung im Vordergrund gestanden habe.