Facebook wird Zugriff auf WhatsApp-Daten verboten
Der Hamburger Datenschutzbeauftrage Johannes Caspar hat Facebook mit Verwaltungsanordnung vom 27.09.2016 untersagt, die Daten von WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Bereits gespeicherte Daten muss Facebook nach der Anordnung löschen.
Vor 2 Jahren hatte Facebook die Firma WhatsApp aufgekauft. Kritischen Stimmen gegenüber, die einen Austausch der Nutzerdaten befürchteten, hatte Facebook stets versichert, dass beide Unternehmen mit jeweils eigenen Datenschutzerklärungen unabhängig voneinander bleiben würden und damit ein Datenaustausch zwischen ihnen ausgeschlossen sei.
Doch das Versprechen wurde nicht eingehalten. Denn WhatsApp kündigte im Sommer 2016 an, seine Datenschutzregelung zu ändern. So gab WhatsApp die Telefonnummern seiner Nutzer und auch Informationen dazu, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird, einfach an Facebook weiter. Dass Facebook darüber hinaus auch Zugang zu den Inhalten der WhatsApp-Kurzmitteilungen haben soll, wird bestritten.
Von dem Datenaustausch sind deutschlandweit circa 35 Milliarden WhatsApp Nutzer betroffen, die der Datenschutzbeauftragte Caspar nun durch seine Verwaltungsanordnung schützen will. Laut Caspar müsse es alleine die Entscheidung der WhatsApp-Nutzer sein, ob sie eine Verbindung ihres Nutzer-Kontos mit Facebook wünschen.
Denn der Datenaustausch verstößt gegen deutsches Datenschutzrecht, wonach Facebook vor der Datenerhebung die wirksame Einwilligung von den WhatsApp-Nutzern hätte einholen müssen. Das voreingestellte „Häkchen“ in den AGB von WhatsApp ist rechtswidrig. Vielmehr müssen die WhatsApp-Nutzer genau über den Umfang und die Nutzung ihrer Daten informiert werden. Seit der Änderung der Datenschutzregelung von WhatsApp hatten die WhatsApp-Nutzer jedoch keine Möglichkeit, der Telefonnummernweitergabe zu widersprechen.
Facebook ist als amerikanisches Unternehmen aufgrund seiner Niederlassung in Hamburg auch an deutsches Datenschutzrecht gebunden, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil im Juli 2016 bestätigt hatte, dass nationales Datenschutzrecht immer dann Anwendung findet, wenn ein Unternehmen in einer nationalen Niederlassung Daten erhebt, speichert und verarbeitet.
Facebook kündigte an, die Verwaltungsanordnung anzufechten. Denn dem Unternehmen drohen bei Nichtbefolgung der Verwaltungsanordnung hohe Bußgelder. Für die Nutzer von WhatsApp dagegen ändert sich vorerst wohl nichts.
Neben dem Datenschutzbeauftragten Caspar versuchte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sich gegen die Weitergabe der Telefonnummern an Facebook zu wehren und mahnte Whatsapp deswegen ab.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Verwaltungsanordnung des Datenschutzbeauftragten Caspar und auch die Abmahnung des vzbv sehr zu begrüßen, da sie die Rechte der Verbraucher stärken.
Der Datenschutz ist ein hochsensibler Bereich und wird nicht zuletzt seit der Datenschutzgrundverordnung in Deutschland und Europa auch als solcher rechtlich gewürdigt.
Das Datenschutzrecht gehört zu den Schwerpunkten unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir beraten Sie gerne!
© Laura Heel, Stefan Müller-Römer, Okt. 2016, Alle Rechte vorbehalten